Rechtsprechung
LG Dresden, 19.10.2006 - 7 S 216/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dresden, 14.03.2006 - 102 C 7785/05
- LG Dresden, 19.10.2006 - 7 S 216/06
Papierfundstellen
- NZV 2007, 419
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Dresden, 19.10.2006 - 7 S 216/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGH vom 09.05.2006 - VI ZR 117/05 - und auch BGH vom 14.02.2006 - VI ZR 126/05 - jeweils zitiert nach Juris), kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.Dies ist dann der Fall, wenn der Geschädigte Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Unfallersatztarifs haben muss, die sich insbesondere aus der Höhe ergeben können ( BGH 9.5.06 VI ZR 117/05 = NJW 2006/2106).
- BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"
Auszug aus LG Dresden, 19.10.2006 - 7 S 216/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGH vom 09.05.2006 - VI ZR 117/05 - und auch BGH vom 14.02.2006 - VI ZR 126/05 - jeweils zitiert nach Juris), kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.
- LG Dresden, 27.04.2007 - 7 S 530/06 Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die ständige Rechtsprechung der Kammer Bezug genommen ( Urteil v. 19.10.2006, 7 S 0216/06 ).